Versorgungsvertrag

Das Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Qualitätssicherung:

Das Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim nimmt an der Qualitätssicherung der Gesetzlichen Krankenkassen in der medizinischen Rehabilitation (QS-Reha-Verfahren) teil.

Dieses Qualitätssicherungs-Verfahren wird auch von Renten- und Unfallversiche-rungsträgern anerkannt. Diese haben sich in einer gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation darauf verständigt, dass die Qualitätsergebnisse aus den jeweiligen QS-Verfahren gegenseitig anerkannt werden.

Renten- und Unfallversicherungsträger

Auch wenn ein Renten- oder Unfallversicherungsträger für eine Rehabilitation zuständig ist können Sie sich im Rahmen ihrer Wunsch & Wahlrechte für die Aufnahme im Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim entscheiden (eine Ausnahme gilt nur dann, wenn dem Kostenträger seine Aufgabenerfüllung ohne Einschränkungen nicht möglich wäre).

Ihren Wunsch nach Aufnahme im Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim sollten Sie dem zuständigen Kostenträger schriftlich mitteilen.

Wird Ihrem Wunsch & Wahlrecht nicht stattgegeben beraten die Mitarbeiterinnen des Patienten-Info-Centers Sie gerne individuell.

videos
Q-Reha Zertifizierung

Qualitätsbericht 2012

PfeilPDF-Download...

Wir haben
für Sie
modernisiert
und optimiert!

Mehr dazu...