Informationen über die Rechte von Schmerzpatienten (2)
Landessozialgericht stärkt entscheidend die Rechte von Schmerzpatienten
Die Vorgeschichte
Im Jahre 2005 stellte eine Patientin mit chronischen Schmerzen bei der Rentenversicherung Bund (damals noch BfA) einen Antrag auf eine stationäre Rehabilitation. Die Rentenversicherung erkennt die Notwendigkeit einer stationären Rehabilitation an, benennt der Schmerzpatient in aber eine der üblichen orthopädischen Rehabilitationseinrichtungen. Die Patientin legt Widerspruch ein, diesem wird nicht stattgegeben, die Rentenversicherung beharrt aber weiter auf einer „normalen“ orthopädischen Rehabilitation. Die Patientin wendet sich an das Sozialgericht Kassel. Dieses beschließt am 27.09.2005:
Die Antragsgegnerin (also BfA) wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, der Antragsstellerin eine medizinische Rehabilitationsleistung in einer schmerztherapeutischen Klinik zu gewähren.
Die Patientin erhält aufgrund dieses Urteils eine Kostenübernahme von der Rentenversicherung für das Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim.
Unter Berufung auf das Urteil des Sozialgerichts Kassel versuchten in der Folge nun auch andere Schmerzpatienten in einer schmerztherapeutischen Klinik unterzukommen, also letztlich in Bad Mergentheim.
Der Rentenversicherung gelingt es, in Süddeutschland eine bis dahin „normale“ Rehabilitationseinrichtung zu finden, in der der leitende Arzt zwar über die Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ verfügt, die Schmerztherapie eigentlich aber nur so „nebenbei“ angeboten und durchgeführt wird.
Im weiteren Verlauf werden nun viele Patienten der Rentenversicherung (Bund), die eigentlich in die Bad Mergentheimer Schmerzklinik möchten, dorthin sozusagen „umgeleitet“. Wir haben mehrere dieser Patienten nach den Therapiemaßnahmen in der süddeutschen Klinik befragt und es stellte sich sehr schnell heraus, dass die schmerz therapeutischen Möglichkeiten und auch die durchgeführten Therapien in dieser Klinik eben doch sehr beschränkt sind, von einer „schmerztherapeutischen Klinik“ also keine Rede sein kann.
Die Schmerzpatientin, Frau M. aus dem Großraum Hamburg sollte nun ebenfalls in diese Klinik in Süddeutschland geschickt werden, eine spezielle Schmerztherapie im Schmerztherapiezentrum in Bad Mergentheim wurde ihr von der Rentenversicherung verwehrt, wieder mit dem Argument, in der Klinik in Süddeutschland seien ebenfalls Schmerz ärzte tätig. Bei der Patientin sind von dem chronischen Schmerzsyndrom hauptsächlich die Beine betroffen und zur Therapie dieses Schmerzbildes eignet sich sehr gut eine kontinuierliche Nervenblockade mit Katheter. Die Patientin erkundigt sich in der benannten Klinik in Süddeutschland, ob diese Therapie dort durchgeführt wird: natürlich nicht. Daraufhin wendet sich die Schmerzpatientin an das Sozialgericht in Hamburg und verliert in 1. Instanz. Die 1. Instanz sagt, dass die Rentenversicherung mit ihrer Argumentation im Recht sei. Die Patientin lässt sich das nicht gefallen und geht vor das Landessozialgericht Hamburg. Dieses fällt am 21.05.07 folgendes Urteil:
In der weiteren Begründung des Urteils heißt es dann, dieser Beschluss ist gemäß § 177 SGG nicht anfechtbar.
Ist es nicht immer wieder schön, wenn die Vernunft siegt?
Hier gelangen Sie zum Orginaltext des
Urteils:
www.schmerzklinik.com/sozialgericht2/urteil (einfach
anklicken)
Was meint die Presse dazu?
https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik
und hier gelangen Sie zu einem früheren
Urteil des Sozialgerichts Kassel:
www.schmerzklinik.com/sozialgericht1
Was meint die Presse dazu?
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik
Jetzt gibt es
sogar noch ein 3. Urteil (Sozialgericht
Köln). Wieder "darf" die
Rentenversicherung Bund (früher BfA)
die Kosten in einer
schmerztherapeutischen Klinik übernehmen:
www.schmerzklinik.com/sozialgericht3
(Dauer dieses Verfahrens: nur 23 Tage
!!!!!)
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation, weil damit die betroffenen Patienten oftmals überhaupt erst in einen rehabilitationsfähigen Zustand gebracht werden können. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.eu (einfach anklicken).
Die Klinik im Film - Zu einem 3-min. Fernsehbeitrag über Schmerzbehandlungen gelangen Sie hier (einfach anklicken).
Für Sie waren wir sehr fleißig
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http://www.schmerzklinik.com http://www.schmerzklinik.com/sozialgericht2