Informationen für
gesetzlich Versicherte

Patienten | Informationen für gesetzlich Versicherte

Versicherungsrechtlicher Status

Gesetzliche Krankenkassen

Das Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Deutsche Rentenversicherung

Das Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim wird auch von Rentenversicherungsträgern belegt. Es besteht ein Vertrag nach § 21 Abs. 1 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Aufgrund dieses Vertrages können alle Rentenversicherungsträger Kostenzusagen für eine schmerztherapeutische Rehabilitation erteilen (auch die Deutsche Rentenversicherung Bund).

Für Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung wird zusätzlich zu den klassisch rehabilitativen Verfahren wie Physiotherapie, Psychologie, Ergotherapie und Sozialdienstberatung noch das MBOR-Konzept (Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation) umgesetzt. Die primäre Zielstellung der MBOR besteht in der wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der erheblich gefährdeten oder bereits geminderten Erwerbsfähigkeit, um den Anforderungen am (alten oder angestrebten) Arbeitsplatz nachhaltig gerecht werden zu können.

Renten- und Unfallversicherungsträger

Auch wenn ein Renten- oder Unfallversicherungsträger für eine Rehabilitation zuständig ist, können Sie sich im Rahmen Ihrer Wunsch & Wahlrechte für die Aufnahme im Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim entscheiden (eine Ausnahme gilt nur dann, wenn dem Kostenträger seine Aufgabenerfüllung ohne Einschränkungen nicht möglich wäre).

Ihren Wunsch nach Aufnahme im Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim sollten Sie dem zuständigen Kostenträger schriftlich mitteilen.

Wird Ihrem Wunsch & Wahlrecht nicht stattgegeben beraten die Mitarbeiterinnen des Patienten-Info-Centers Sie gerne individuell.

  • Kostenfreie Beratungshotline 0800 1983 198
  • Kostenfreier Rückrufservice
  • Mehr Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht
Treppe nach oben die zur Klinik führt

MBOR-Konzept
Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim

Welche Ziele wir mit medizinisch-beruflich orientierter Rehabilitation verfolgen, welche Maßnahmen wir ergreifen und wie eine Rückkehr an den Arbeitsplatz erfolgreich gestaltet werden kann, erfahren Sie im PDF MBOR.

Einrichtungskonzept
Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim

Wie unser Haus aufgestellt ist, welche medizinischen Leistungen, Diagnosemöglichkeiten und schmerztherapeutische Behandlungen wir anbieten, erfahren Sie im PDF Einrichtungskonzept.

Qualitätssicherung

Das Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim nimmt an der Qualitätssicherung der Gesetzlichen Krankenkassen in der medizinischen Rehabilitation (QS-Reha-Verfahren) teil.
Dieses Qualitätssicherungs-Verfahren wird auch von Renten- und Unfallversicherungsträgern anerkannt. Diese haben sich in einer gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation darauf verständigt, dass die Qualitätsergebnisse aus den jeweiligen QS-Verfahren gegenseitig anerkannt werden.

Zertifizierung nach Q+Reha

Das Schmerztherapiezentrum hat ein Qualitätsmanagement (QM)-System nach DIN EN ISO 9001:2015 und ist zertifiziert nach Q+Reha. Das diesem Zertifikat (Q+Reha) zugrunde liegende QM-Verfahren ist von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt. Es ist in die Liste der auf der Ebene der BAR anerkannten QM-Verfahren und ihrer herausgebenden Stellen aufgenommen worden. Dort finden sich auch die anerkannten Verfahren der Rentenversicherungsträger. Q+Reha ist somit ein gleichwertiges QM-Verfahren.
Mit diesem Zertifikat auf der Grundlage eines anerkannten QM-Verfahrens hat das Schmerztherapiezentrum den Nachweis erbracht, dass es die „Grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für stationäre Rehabilitationseinrichtungen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB IX “ erfüllt. Das Schmerztherapiezentrum ist von der BAR auch in die Liste der nach § 20 Abs. 2 a SGB IX zertifizierten stationären Reha-Einrichtungen aufgenommen worden (Verzeichnis Nr. 1107).

Zertifikat  Q+Reha

Aufnahmebedingungen

Das Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim bietet gesetzlich versicherten Patienten seine Behandlung an. Voraussetzung für den Antrag auf eine medizinische Rehabilitation oder stationäre Heilbehandlung ist die Verordnung durch den behandelnden Arzt.

Die Kostenträger entscheiden nach Art und Schweregrad der gesundheitlichen Einschränkungen, ob die Behandlung ambulant oder stationär durchgeführt werden kann. Stationäre Heilverfahren haben in der Regel eine Dauer von drei bis sechs Wochen.

Sozialversicherte Patienten stellen ihren Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger (Patienten im berufsfähigen Alter) oder bei ihrer Krankenkasse (Rentner). Ansprechpartner sind die örtlichen Beratungs- oder Geschäftsstellen.

Die Mitarbeiter des Beratungs-Teams des Schmerztherapiezentrums Bad Mergentheim beraten Sie umfassend und individuell schon im Vorfeld geplanter Behandlungen unter der *kostenfreien Beratungs-Hotline 0800 1983 198

*Kostenfrei aus dem Deutschen Festnetz.

Unser Leistungsspektrum im Überblick:

  • Rehabilitation (Gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen)
  • Stationäre Krankenhausbehandlungen für gesetzlich Versicherte (per Einzelfallentscheidung) und Berufsgenossenschaften

Nach erteilter Kostenübernahmeerklärung erfolgt die Terminvergabe. Die Klinik ist bemüht, Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen.

Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 SGB IX

Patienten verfügen seit Inkrafttreten des SGB IX mit dem § 9 über weitreichende Wunsch- und Wahlrechte. Dies betrifft insbesondere auch die freie Wahl einer Rehabilitationsklinik.

Mehrkosten für Versicherte

Versicherte müssen nur dann die Mehrkosten einer Rehabilitationsbehandlung tragen, wenn sie eine für sie geeignete, zertifizierte Rehabilitationsklinik aufsuchen, die über keinen Versorgungsvertrag mit dem jeweiligen Rehabilitationsträger verfügt. Das bedeutet, dass jede im Einzelfall geeignete, zertifizierte Rehabilitationseinrichtung, die einen Versorgungsvertrag hat, ohne Mehrkosten aufgesucht werden kann.

Fachliche Informationen

Hinweis des Bundesministeriums für Gesundheit an die Krankenkassen

Praxiskommentar von Harry Fuchs zu § 9 SGB IX Wunsch− und Wahlrechte

Gemeinsam gegen den Schmerz!