Patienten | Informationen für gesetzlich Versicherte
Versicherungsrechtlicher Status
Gesetzliche Krankenkassen
Das Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Deutsche Rentenversicherung
Das Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim wird auch von Rentenversicherungsträgern belegt. Es besteht ein Vertrag nach § 21 Abs. 1 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Aufgrund dieses Vertrages können alle Rentenversicherungsträger Kostenzusagen für eine schmerztherapeutische Rehabilitation erteilen (auch die Deutsche Rentenversicherung Bund).
Für Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung wird zusätzlich zu den klassisch rehabilitativen Verfahren wie Physiotherapie, Psychologie, Ergotherapie und Sozialdienstberatung noch das MBOR-Konzept (Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation) umgesetzt. Die primäre Zielstellung der MBOR besteht in der wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der erheblich gefährdeten oder bereits geminderten Erwerbsfähigkeit, um den Anforderungen am (alten oder angestrebten) Arbeitsplatz nachhaltig gerecht werden zu können.
Renten- und Unfallversicherungsträger
Auch wenn ein Renten- oder Unfallversicherungsträger für eine Rehabilitation zuständig ist, können Sie sich im Rahmen Ihrer Wunsch & Wahlrechte für die Aufnahme im Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim entscheiden (eine Ausnahme gilt nur dann, wenn dem Kostenträger seine Aufgabenerfüllung ohne Einschränkungen nicht möglich wäre).
Ihren Wunsch nach Aufnahme im Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim sollten Sie dem zuständigen Kostenträger schriftlich mitteilen.
Wird Ihrem Wunsch & Wahlrecht nicht stattgegeben beraten die Mitarbeiterinnen des Patienten-Info-Centers Sie gerne individuell.
- Kostenfreie Beratungshotline 0800 1983 198
- Kostenfreier Rückrufservice
- Mehr Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht