Patienten | Informationen für Privatpatienten
Aufnahmebedingungen
Private Krankenkassen
Das Schmerztherapiezentrum ist vom Verband der privaten Krankenkassen – Landesausschuss Baden-Württemberg – als sogenannte gemischte Krankenanstalt eingestuft. Eine Kostenübernahme für stationäre Heilbehandlungen ist möglich, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Krankenhausbehandlung schriftlich zugesagt hat.
Beihilfe
Aufgrund der Konzessionierung als Privatkrankenanstalt und der ergänzenden Einstufung durch den Verband der privaten Krankenkassen darf das Schmerztherapiezentrum für Beihilfeberechtigte Krankenhausbehandlungen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und den jeweiligen Landesbeihilfevorschriften durchführen. Bei Behandlungen in privaten Krankenhäusern sind die Aufwendungen für Leistungen bis zur Höhe der Aufwendungen für entsprechende Leistungen von Krankenhäusern der Maximalversorgung (z. B. Universitätskliniken) beihilfefähig. Wir unterstützen Ihre Beihilfestelle bei der Ermittlung der Vergleichsdaten schon vor Beginn der stationären Behandlung. So haben Sie Sicherheit hinsichtlich eventuell verbleibender Eigenanteile.
Beratung
Die Mitarbeiterinnen unseres Beratungs-Teams beraten Sie gerne individuell schon im Vorfeld geplanter Behandlungen unter der *kostenfreien Beratungs-Hotline 0800 1983 198
*Kostenfrei aus dem Deutschen Festnetz.